Ist das Thema „Datenschutzbeauftragter“ nach BDSG bei Ihnen in der Kanzlei gesetzeskonform gelöst?
Folgende gesetzlichen Vorgaben müssen unter anderem erfüllt sein:
Schriftliche Bestellung eines geeigneten Datenschutzbeauftragten
Erstellung eines „externen Verfahrensverzeichnis“
Erstellung einer detaillierten „internen Verarbeitungsübersicht“
Wir unterstützen Sie unter anderem bei der Erstellung aller Dokumente rund um den Datenschutz. Sie sollten lediglich einen Mitarbeiter Ihrer Kanzlei (bei Unternehmen größer 10 Mitarbeiter nicht aus der Geschäftsleitung bzw. grundsätzlich nicht der EDV- Verantwortliche) als Datenschutzbeauftragten auswählen.
Unser Vorgehensmodell sieht wie folgt aus:
- Durchführung einer IST-Analyse
- Erarbeiten eines Maßnahmenplanes
- Schriftliche Bestellung Ihres Datenschutzbeauftragten
- Unterstützung bei der Erstellung der „internen Verarbeitungsübersicht“
- Unterstützung bei der Erstellung des externen Verfahrensverzeichnisses
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